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Satzung des Fördervereins der Ganztagsgrundschule Lindenhof e.V.


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§1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

1.1 Der Verein führt den Namen:

Förderverein der Ganztagsgrundschule Lindenhof e.V.

1.2. Der Verein hat seinen Sitz in Magdeburg und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Stendal eingetragen.

1.3. Der Tagungsort ist die Grundschule Lindenhof, 39118 Magdeburg, Neptunweg 11

1.4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr beginnt mit der Eintragung im Vereinsregister.

 

 

 

§2 Zweck und Tätigkeit

2.1. Zweck des Vereins ist es, die Aktivitäten und Projekte der Ganztagsgrundschule Lindenhof zu unterstützen. 

 

2.2. Der Förderverein unterstützt bei der Planung, Durchführung und Mitgestaltung von Festen, Projekten und Aktivitäten der Ganztagsgrundschule Lindenhof.

Der Förderverein unterstütz Arbeitsgemeinschaften die von den Schülerinnen und Schülern der Ganztagsgrundschule Lindenhof besucht werden, Elterninitiativen und die Gremien der Ganztagsgrundschule Lindenhof. 

Der Förderverein unterstützt die Schule bei der Beschaffung von Lernmitteln, Sportgeräten, Beschäftigungsmaterialien, Ausstattungsgegenständen sowie allen anderen Materialien die für die Erfüllung des Bildungsauftrages der Ganztagsgrundschule Lindenhof notwendig sind.  

 

§ 3 Gemeinnützigkeit

3.1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des

Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung

3.2. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.

3.3. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. 

3.4. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

3.5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§4 Mitgliedschaft

4.1.

a) Eltern und Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler 

b) Ehemalige Schülerinnen

c) Lehrerinnen der Schule

d) Freunde und Förderer der Schule

4.2. Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Der Vorstand beschließt die Aufnahme. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung an.

4.3. Mitglieder, die sich besonders um die Schule verdient gemacht haben, können durch

Vorstandsbeschluss zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

4.4. Die Mitgliedschaft endet

a) mit dem Tod des Mitglieds

b) durch freiwilligen Austritt

c) durch Ausschluss aus dem Verein

 

4.5. Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Er ist nur zum Ende eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen zulässig.

4.6. Der Ausschluss eines Mitglieds erfolgt durch Beschluss des Vorstandes, wenn ein Mitglied gröblich gegen die Satzung verstoßen hat oder dem Zwecke des Vereins zuwiderhandelt. Bei Nichtzahlung der Beiträge nach einfacher Mahnung kann ein Ausschluss erfolgen.

Gegen den Ausschließungsbeschluss kann das Mitglied binnen eines Monats Einspruch erheben. Über den Einspruch entscheidet die Mitgliederversammlung. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

§5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

5.1. Alle Mitglieder des Vereins haben das Recht, an der Mitgliederversammlung

teilzunehmen, Anträge zu stellen und das Stimmrecht auszuüben.

Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme, die er nur persönlich abgeben

kann.

5.2. Von den Mitgliedern wird ein Jahresbeitrag erhoben, dessen Mindesthöhe durch die Mitgliederversammlung in der Finanzordnung festgelegt ist. 

5.3. Der aktuelle Mitgliedsbeitrag ist in der Finanzordnung festgelegt. 

5.4. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

 

§6 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind

a) die Mitgliederversammlung

b) der Vorstand

c) Beisitzer

 

§7 Die Mitgliederversammlung

7.1

Alljährlich findet mindestens eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.

7.2

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird einberufen:

a) auf Beschluss des Vorstandes

b) auf schriftlichen Antrag des Schulleiters oder bei Beantragung durch mindestens 1 /3 der Mitglieder mit Angabe des Grundes.

7.3

Zur Mitgliederversammlung werden alle Mitglieder durch Bekanntmachung mittels Aushänge im Hauptgebäude an den Informationstafeln des Fördervereins mit

Angabe der Tagungsordnung drei Wochen vorher eingeladen.

7.4

Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder, wenn

nicht §9 oder §11 greift.

7.5

Der Mitgliederversammlung obliegt:

a) Entgegennahme des Geschäfts- und Kassenberichtes über das abgelaufene Geschäftsjahr

b) Bericht der Abschlussprüfer

c) Entlastung des Gesamtvorstandes

d) Bericht über die geplante Tätigkeit und Förderung im laufenden Geschäftsjahr

e) Wahl des Vorstandes für 2 Jahre zur Führung der Geschäfte

f) Wahl von zwei Abschlussprüfern, die nicht dem Vorstand angehören, für 2 Jahre

g) Beratung und Entscheidung über eingereichte Anträge der 

Mitglieder

h)  Festsetzung des Mindestjahresbeitrages

i)   Auflösung des Vereins

7.6

Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Vorsitzenden und dem

Schriftführer zu unterzeichnen ist.


§8 Vorstand

8.1

Der Vorstand i.S. § 26 BGB  besteht aus

a) dem Vorsitzenden

b) dem stellvertretenden Vorsitzenden

c) dem Kassenwart 

d) dem Schriftführer

 

8.2

Die Geschäfte des Vereins führt der Vorstand. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen und Unterschriften für den Verein sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder notwendig, darunter der Vorsitzende und oder der stellvertretende Vorsitzende. 

8.3

Der Vorstand legt dem Verein in der ordentlichen Mitgliederversammlung den Geschäftsbericht

vor. Die Mitglieder des Vorstandes üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Sie haben Anspruch auf

Erstattung ihrer Auslagen.

8.4.

Der Vorstand handelt nach gemeinsamen zu fassenden Beschlüssen mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. 

 

§ 9 Satzungsänderung.

9.1

Die Satzungsänderung kann nur auf Mitgliederversammlungen mit 2/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.  

9.2

Davon ausgenommen ist die Veränderung des Vereinszweckes. Sie erfordert die Zustimmung aller anwesenden Mitglieder

9.3

Die Satzungsänderungen, die vom Finanzamt zum Erlangen oder zum Erhalt der Gemeinnützigkeit gefordert werden sowie vom Amtsgericht zur Eintragung ins Vereinsregister verlangt werden, können vom Vorstand ohne erneute Befragung der Mitgliederversammlung vorgenommen werden. Diese Änderungen sind auf der nächsten Mitgliederversammlung vorzutragen. 

 

§ 10 Verwaltung des Vereinsvermögens

10.1

Die Verwaltung des Vereinsvermögens obliegt dem Vorstand. Der Kassenwart verbucht und dokumentiert Einnahmen und Ausgaben. 

 

§ 11 Auflösung des Vereins

11.1

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit der

anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.

11.2

Im Falle der Auflösung des Vereins oder beim Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vereinsvermögen an die Ganztagsgrundschule Lindenhof, die es unmittelbar und ausschließlich für die in §2 genannten Zwecke zu verwenden hat.  

 

§ 12 Salvatorische Klausel

12.1.

Sollten Bestimmungen dieser Satzung oder künftig in Sie aufgenommene Bestimmungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Maßgeblichkeit der übrigen Bestimmungen der Satzung nicht berührt werden. Das gleiche gilt, falls sich herausstellen sollte, das die Satzung eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Gründer des Vereins gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck der Satzung gewollt haben, sofern Sie bei der Festlegung oder bei der späteren Änderung der Satzung den Punkt bedacht hätten.

 

Die vorstehende Satzung ist am 17.03.2017 bestätigt worden in Kraft getreten.

 

Eintragung ins Vereinsregister des Amtsgerichts Stendal - 

Registergericht: Amtsgericht Stendal

Registernummer: VR11105

 

 

Vorsitzender                                                Stellvertretender Vorsitzender

 

Schriftführer                                                Kassenwart

 

 
Förderverein der Ganzstagsgrundschule Lindenhof e.V. | foerderverein@lindenhof-schule.de